Süßes oder Saures?
Dienstag, November 13th, 2012Das Urheberrechtsgesetz in Deutschland wurde (gemäß der EU-Richtlinie) geändert.
Die Feier des Reformationstages und Halloweenbedingte Grusel-Erlebnisse waren offensichtlich nicht das Einzige was in Deutschland am 31. Oktober diesen Jahres vorging. Das Bundeskabinett beschloss am selben Tag eine Verlängerung der Schutzdauer für die Rechte an Musikaufnahmen von 50 auf 70 Jahre ab Erscheinen des Tonträgers auf dem Markt. Bei Musikwerken mit Text gilt die Schutzfrist nicht mehr getrennt 70 Jahre für Komponist und Textdichter, sondern so lange,wie einer der Urheber noch am Leben ist.
Um die Verbraucher und Künstler milde zu stimmen, sollen Künstler künftig an Zusatzeinnahmen von Plattenfirmen beteiligt werden. Dies wird in der Praxis aber kaum geschehen, denn dem stehen in der Regel die Verträge der Künstler mit der Musikindustrie entgegen.
Alles in allem ein weiteres Gesetz, dass die Kosten für den Verbraucher nach oben schraubt, aber dafür die exorbitanten Gewinne der Großkonzerne weiter ausbauen hilft.